Corona: Landratsamt Neu-Ulm passt zum 1. April seine Zugangsregeln an

Es gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht für Bürgerinnen und Bürger sowie die Belegschaft im gesamten Haus und allen Außenstellen.

Im Landratsamt werden die hausinternen Corona-Regeln ab 01.04.2022 teils gelockert, teils werden die bewährten Regelungen beibehalten.

Die nachfolgenden Regelungen gelten bis auf Weiteres ab Freitag, 01.04.2022,im Landratsamt und seinen Außenstellen:

  • 3G-Zutrittskontrollen beim Publikumsverkehr sind ab 01.04.2022 aufgehoben: Die Security wird keine 3G-Nachweise mehr kontrollieren.
  • In der Kantstraße 8 kann der Zutritt der Bürgerinnen und Bürger ab 01.04.2022 auch wieder über den hinteren Zugang  vom Parkplatz in der Kantstraße 8 erfolgen.
  • Terminvergaben: Ab 01.04.2022 sind wieder Spontanbesuche möglich, mit Ausnahme der Fachbereiche 51 „Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht, Integration“, 52 „Soziales und Senioren“ und 53 „Jugend und Familie“. Bei Anliegen in diesen Fachbereichen bitte im Vorfeld unbedingt einen Termin vereinbaren.
  • Auch für die anderen Fachbereiche wird nach Möglichkeit weiterhin eine Terminvereinbarung im Vorfeld empfohlen.
  • Für die Kfz-Zulassungsstellen in Neu-Ulm und Illertissen besteht neben Besuchen ohne Termin auch die Möglichkeit, online einen Termin zu vereinbaren unter https://www.landkreis-nu.de/de/kfzzulassungsstelle-termine.html
  • Auch für die Führerscheinstelle können online Termine vereinbart werden unter https://www.landkreis-nu.de/fuehrerscheinstelle
  • Es gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht für Bürgerinnen und Bürger sowie die Belegschaft im gesamten Haus und allen Außenstellen.
  • Bei allen Besprechungen und Sitzungen im Landratsamt gilt weiterhin eine dauerhafte FFP2-Maskenpflicht. Die Maske darf auch am Sitzplatz nicht abgenommen werden, auch nicht während des Sprechens.