Keine Kita-Gebühren für die Schließzeit

Die Kita-Beiträge in Ulm für den Monat April werden nicht erhoben bzw. automatisch zurückerstattet. In Neu-Ulm werden die Gebühren für die Schließzeit tagesgenau nachträglich zurückerstattet.

Eltern, deren Kinder eine Ulmer Kindertageseinrichtung in städtischer, kirchlicher oder freier Trägerschaft sowie die Schulkindbetreuung einschließlich Mittagstischverpflegung an den Schulen in Trägerschaft der Stadt Ulm derzeit nicht besuchen können, werden für einen Monat von der Kitagebühr, den Entgelten der Schulkindbetreuung sowie der Mittagstischverpflegung befreit. Dies gilt auch für die von der Stadt erhobenen Kostenbeiträge in der Kindertagespflege. Für den Monat April werden die Beiträge nicht erhoben bzw. zurückerstattet. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich.

Die Stadt Neu-Ulm wird Eltern, deren Kinder die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen oder die Mittagsbetreuung an Grund- und Hauptschulen seit der angeordneten Schließung nicht mehr besuchen konnten, die Elternbeiträge rückwirkend zurückerstatten, einschließlich der Gebühren für Mahlzeiten in den Einrichtungen. Die Erstattung erfolgt in Neu-Ulm „tagesscharf“, also für jeden Tag, an dem die Einrichtungen nicht besucht beziehungsweise die Leistungen aufgrund der Schließungen nicht in Anspruch genommen werden konnten. Nach Ablauf der Schließtage werden den Eltern die Gebühren automatisch rückerstattet.