Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

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Seit diesem Jahr müssen Pflegegeld-Empfänger weniger Beratungen nachweisen

Unterallgäu. Pflegebedürftige Menschen, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen privaten Pflegepersonen versorgt werden, müssen sich regelmäßig von einem ambulanten Dienst beraten lassen. Mit dem neuen Jahr ist die Pflicht zu diesen Beratungsbesuchen reduziert worden. Darauf weist Daniela Speckamp, Leiterin des Unterallgäuer Pflegestützpunkts, hin. Die Neuerung sei für viele eine Erleichterung.

Die Beratungsbesuche dienen der Sicherstellung der Pflegequalität und der fachlichen Unterstützung der pflegenden Personen. Während Pflegebedürftige mit Pflegegrad vier und fünf bisher vierteljährlich einen Besuch nachweisen mussten, gilt nun für alle Pflegegrade von zwei bis vier eine einheitliche Regelung. Pflegegeld-Empfänger benötigen unabhängig vom Pflegegrad nur noch zwei Beratungsbesuche pro Jahr (ein Besuch pro Halbjahr). Zusätzliche Beratungsbesuche bleiben weiterhin möglich, sind jedoch freiwillig und können bei Bedarf in Anspruch genommen werden.

„Mit der Neuregelung sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar entlastet werden“, erklärt Speckamp. „Gleichzeitig reduziert sie den organisatorischen Aufwand für Pflegedienste, ohne die Qualität der häuslichen Pflege zu beeinträchtigen.“ Der Beratungsbesuch bleibt trotz Reduzierung verpflichtend, solange ausschließlich Pflegegeld bezogen wird. Wird der Nachweis nicht erbracht, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.

Bei Fragen zum Thema Pflege – egal um welches Alter es geht – informiert der Pflegestützpunkt Unterallgäu Menschen aus dem Landkreis telefonisch unter (08261) 995-8025 oder per E-Mail an pflegestuetzpunkt@lra.unterallgaeu.de In Memmingen berät der dortige Pflegestützpunkt unter Telefon (08331) 850-2980 oder per E-Mail pflegestuetzpunkt@memmingen.de