Wenn du in der 11. Klasse oder höher bist, kannst du dir vielleicht das Geld für deinen Schulweg zurückholen!
Der Landkreis Neu-Ulm erinnert daran, dass du nur noch bis zum 31. Oktober 2025 Zeit hast, den Antrag für das Schuljahr 2024/2025 abzugeben. Danach ist es zu spät!
Wer bekommt das Geld?
Antragsberechtigt sind:
- Schülerinnen und Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe an Gymnasien, Wirtschaftsschulen, Fach- und Berufsoberschulen (FOS/BOS) oder Berufsfachschulen (Vollzeit).
- Auch Berufsschülerinnen und -schüler im Teilzeit- oder Blockunterricht können mitmachen.
- Wichtig: Du musst die nächstgelegene Schule besuchen, und dein Schulweg muss mindestens 3 Kilometer lang sein.
Wie funktioniert das?
Du oder deine Eltern müssen den Antrag beim Landratsamt Neu-Ulm einreichen.
Dazu braucht ihr:
- Fahrausweise (z. B. Bus- oder Bahntickets)
- Eine Bestätigung deiner Schule
Wie viel gibt’s zurück?
Das hängt davon ab, wie viel du (bzw. deine Familie) bezahlt hast.
- Grundsätzlich wird nur der Betrag über 320 Euro pro Schuljahr (oder 490 Euro pro Familie) erstattet.
- Wenn deine Eltern drei oder mehr Kinder haben, für die sie Kindergeld bekommen, oder wenn sie Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, bekommt ihr die vollen Fahrtkosten zurück.
Wo gibt’s den Antrag?
Die Formulare findest du online unter:
https://www.landkreis-nu.de/de/Service-Verwaltung/Buergerservice-A-Z/Formulare-A-Z
(Such nach „Schülerbeförderung“)
Oder du rufst einfach an: 0731 7040 – 42130, -42131 oder -42132
Wichtig: Nicht vergessen – Antrag bis spätestens 31. Oktober 2025 einreichen!
Danach kann leider nichts mehr erstattet werden.