Seit dem 17.10.2020 gelten bayernweit einheitliche Regelungen beim Überschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 35 und 50 Fällen pro 100.000 Einwohnern. Zur Veranschaulichung wurde eine sogenannte Corona-Ampel mit unterschiedlichen Warnstufen eingeführt.
Weil der Landkreis Neu-Ulm die 7-Tage-Inzidenz von 35 Fällen pro 100.000 Einwohnern überschritten hat, gelten für den Landkreis aktuell folgende Maßnahmen (Stufe gelb):
- Es besteht Maskenpflicht auch am Platz in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 und in Hochschulen
- Es besteht Maskenpflicht auch am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen
- Private Kontakte im öffentlichen Raum und im privaten Raum sind auf Angehörige von zwei Hausständen oder max. 10 Personen beschränkt
- Private Feiern werden auf 10 Personen beschränkt
- Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.
- Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.
- Der Konsum von Alkohol ist auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.
- Es besteht Maskenpflicht auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden
Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gibt täglich auf seiner Internetseite unter https://www.stmgp.bayern.de die Landkreise und kreisfreien Städte bekannt, in denen die 7-Tage-Inzidenz von 35 bzw. 50 fällen pro 100.000 Einwohnern überschritten wurde oder vor weniger als sechs Tagen noch überschritten worden ist. Die Aktualisierung erfolgt laut Gesundheitsministerium jeden Tag um 15:00 Uhr. Dabei greift das Ministerium auf die Zahlen des Robert Koch-Instituts oder des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zurück. In den genannten Landkreisen und kreisfreien Städten gelten ab dem Tag, der auf den Tag der erstmaligen Nennung folgt, bis zum Ablauf des Tages der letztmaligen Nennung die Regelungen, die in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung aufgezählt sind.
Das heißt: Je nachdem in welcher Liste (7-Tage-Inzidenz ab 35 bzw. ab 50) man zum ersten Mal genannt wird, gelten ab dem folgenden Tag automatisch die jeweiligen Regeln der entsprechenden Stufe der Corona-Ampel. Diese sind dann so lange gültig bis der Landkreis Neu-Ulm auf der Seite des Ministeriums in der jeweiligen Liste das letzte Mal genannt wird. In der Regel, wenn er sechs Tage in Folge wieder unter dem Wert geblieben ist.
Aktuell gilt für den Landkreis Neu-Ulm die Stufe Gelb (7-Tage-Inzidenz ab 35). Sollte der Landkreis Neu-Ulm die 7-Tage-Inzidenz von 50 Fällen pro 100.000 Einwohnern überschreiten, wird er dann in der Liste mit der 7-Tage-Inzidenz ab 50 geführt. Dann gelten die Regelungen der Stufe Rot automatisch ab dem folgenden Tag, an dem der Landkreis Neu-Ulm das erste Mal in dieser Liste genannt wurde.
Nachdem das Ministerium zentral bekannt gibt, welche Warnstufen in welchem Landkreis gelten und dabei auf die Zahlen des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bzw. des Robert Koch-Instituts zurückgreift, werden wir selbst keine aktuellen Zahlen zum Coronavirus mehr veröffentlichen, weil diese keinen bindenden Charakter haben. Laut Aussage des LGL werden die Zahlen in der Regel gegen 14:00 Uhr aktualisiert und geben den Stand um 08:00 Uhr des gleichen Tages an. Übersicht des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/karte_coronavirus/#karte