Ob Notverordnung ( Baden-Württemberg) oder Katastrophenfall (Bayern), beide Maßnahmenpakete haben zum Ziel, die Ausbreitung des neuen Corona-Virus‘ zu verlangsamen und zugleich die Versorgung der Bevölkerung aufrechtzuerhalten.
Aufgrund der Notverordnung des Landes Baden-Württemberg dürfen folgende Handelsunternehmen öffnen:
- Einzelhandel für Lebensmittel,
- Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste,
- Getränkemärkte,
- Apotheken,
- Sanitätshäuser,
- Drogerien,
- Tankstellen,
- Banken und Sparkassen,
- Poststellen,
- Frisöre, Reinigungen, Waschsalons,
- der Zeitungsverkauf,
- Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel
- Hofläden und Raiffeisenmärkte
Diese Verkaufsstellen können jetzt auch am Sonntag und Feiertag geöffnet werden.
Alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht zu den oben genannten Einrichtungen gehören, werden geschlossen.
Dieser Link führt Sie zur Notverordnung des Landes Baden-Württemberg:
In Bayern bleiben folgende Läden bleiben geöffnet:
- Lebensmittelhandel
- Getränkemärkte
- Banken
- Apotheken
- Drogerien
- Sanitätshäuser
- Optiker
- Hörgeräteakustiker
- Filialen der Deutschen Post AG
- Tierbedarf
- Bau- und Gartenmärkte
- Tankstellen
- Kfz-Werkstätten
- Reinigungen
- Online-Handel
- Friseure
Rathäuser und Landratsämter seit Dienstag, 17. März 2020, bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Der Dienstbetrieb der Behörden wird aufrechterhalten, Bürgeranliegen werden weiterhin telefonisch und per E-Mail bearbeitet. Persönliche Termine sind nur in Ausnahmefällen und dringenden Fällen möglich und auch dann nur, wenn der Bürger bzw. die Bürgerin frei von Krankheitssymptomen ist. Hierfür wird um eine vorherige schriftliche (z. B. E-Mail) oder telefonische Vereinbarung gebeten. Termine bitte direkt über die jeweiligen Mitarbeiter vereinbaren.
Die Restmüllabfuhr erfolgt derzeit weiter ohne Einschränkungen im bisherigen Rahmen.
Um Anlieferer und Personal zu schützen, wird gebeten bei der Anlieferung auf den Recyclinghöfen den notwendigen Abstand einzuhalten.
Bezüglich der Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe in den Gemeinden wird gebeten, sich direkt mit der jeweiligen Gemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen.