Die Familienhebamme hilft weiter

Die junge Familie darf Rat und Hilfe in Anspruch nehmen. Foto: Stephanie Pratt Pixabay

Der Einsatz von Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern/innen, in der Branche gerne abgekürzt FGKiKP, ist ein niederschwelliges Angebot der Frühen Hilfen in der Stadt Ulm, im Alb-Donau-Kreis und im Landkreis Neu-Ulm.
Durch den Einsatz von Familienhebammen und FGKiKP-Kräften unterstützen Stadt und Landkreis Schwangere und Eltern mit Säuglingen oder Kleinkindern unter einem Jahr (durch Familienhebammen) bzw. unter 3 Jahren (durch FGKiKP), die sich in belastenden Lebenssituationen befinden. Dies können z.B. gesundheitliche Beeinträchtigungen der Eltern sein, familiäre Schwierigkeiten, aber auch Beeinträchtigungen der Kinder durch Behinderung, Krankheit, Entwicklungsstörungen, Frühchen oder Schreibabys.
Die Familienhebammen und FGKiKP leisten gesundheits -und entwicklungsfördernde Unterstützung, präventive Beratung sowie Vermittlung in weiterführende Angebote. Sie fördern einen stabilen und sicheren Bindungsaufbau zwischen Eltern und Säugling bzw. Kleinkind. Zu den Zielen gehört außerdem das frühzeitige Erkennen von Problemlagen, um dann durch Beratung, Unterstützung oder Überleitung in geeignete Hilfen eine positive Lösung herbeizuführen.
Die Stadt Ulm, der Alb-Donau-Kreis und der Landkreis Neu-Ulm beschäftigen einige Familienhebammen und FGKiKP auf Honorarbasis. Bei der Stadt Ulm sind darüber hinaus zwei Familienhebammen bei den städtischen Frühen Hilfen fest angestellt. Zu den Zielgruppen gehören Familien oder Schwangere in/mit
psychosozialen Problemlagen (z.B. finanzi-
elle Notlage, schlechte Wohnverhältnisse,
fehlendes soziales Netz)
psychischen Auffälligkeiten, psychischen
Krankheiten
Überforderungssituationen (z.B. sehr jun-
ge, minderjährige Mütter)
erhöhten Risikofaktoren (z.B. gesundheitli-
che Probleme, Behinderung, Suchtmittel-
abhängigkeit, Mehrlingsgeburt, Frühgeburt)
Gewalterfahrung im familiären Umfeld

Famlienhebammen und Pflegekräfte leiten die Mutter oder Eltern bei der erforderlichen Pflege und Versorgung des Säuglings/Kleinkinds an. Die regelmäßigen Hausbesuche sind je nach Bedarf zeitlich ausgestaltet. Bei Bedarf begleiten die Kräfte die Eltern/den Elternteil bei Behördengängen oder zu anderen Unterstützungssystemen. Bei Bedarf und nach Absprache nehmen sie Kontakt mit Jugendamt, Ärzten oder Kinderklinik auf.

Wie bekommt man eine Familienhebamme? Die Koordinierungsstellen Frühe Hilfen informieren über die Angebote in Ulm, im Alb-Donau-Kreis und im Landkreis Neu-Ulm und vermitteln bei Bedarf in die passenden Angebote. Rahmenbedingungen für den Einsatz einer Familienhebamme oder FGKiKP sind:
kostenloses Angebot
freiwilliges Angebot
kein Antrag erforderlich
keine Akte beim Jugendamt

Schwangere und Eltern mit Kindern im ersten Lebensjahr aus Ulm können sich in der offenen Hebammensprechstunde beraten lassen. Das Angebot richtet sich insbesondere an Schwangere und Familien, die keine Hebamme gefunden haben oder deren Hebammenhilfe bereits beendet ist. Die Sprechstunde kann ohne Terminvereinbarung zu den jeweiligen Öffnungszeiten besucht werden. Die kostenlosen Hebammensprechstunden werden angeboten in
FaZ Jörg-Syrlin-Haus
KiFaZ Reutlingerstraße und Bürgerzentrum
Wiblingen
Quartierszentrale Eselsberg
KiFaZ Schaffnerstraße
Jugendhaus Böfingen

Termine und Kontaktdaten siehe auf der Seite „Rat & Tat“ in dieser Ausgabe (Seite 40) unter „Familienhilfe“ bzw. „Beratung“.

Die Frühen Hilfen sind erreichbar unter:
Stadt Ulm: Tel. 0731 161-5130, Mail: u.eberhardt@ulm.de
Alb-Donau-Kreis: Tel: 0731 185-4328, Mail: fruehehilfen@alb-donau-kreis.de
Landkreis Neu-Ulm: Tel. 0731 7040-53105/-53106, Mail: koki@landkreis-nu.de