Teuer: Ungenehmigte Verlängerung der Schulferien

Ungenehmigte Verlängerung der Schulferien kann teuer werden

Für Ordnungswidrigkeit wird Bußgeld fällig – Landrat appelliert an Eltern: Seien Sie Ihren Kindern ein gutes Vorbild

Am 1. August beginnen die Sommerferien in Bayern. Rechtzeitig vor dem Ferienstart weist der Fachbereich „Schule, Kindergarten, Sport, Kultur“ des Landratsamtes Neu-Ulm darauf hin, dass Eltern nicht eigenmächtig die Schulferien ihrer Kinder verlängern dürfen, sondern verpflichtet sind, ihre Kinder während der Unterrichtszeit zur Schule zu schicken.

Immer wieder kommen Fälle vor, in denen Familien schon ein paar Tage vor Ferienbeginn in den Urlaub starten oder diesen über das Ende der Schulferien hinaus verlängern.

Fehlen Schülerinnen oder Schüler offensichtlich aus diesem Grund im Unterricht, sind die Leiter der Grund- und Mittelschulen sowie der Sonderpädagogischen Förderzentren verpflichtet, dies dem Landratsamt zu melden. Das Landratsamt setzt in solchen Fällen ein Bußgeld in Höhe von 300 Euro fest.

Nach Artikel 76 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße belegt werden kann, wenn Eltern ihre Kinder ohne Zustimmung der Schule vom Unterricht fernhalten.

Landrat Thorsten Freudenberger appelliert an alle Eltern: „Seien Sie Ihren Kindern Vorbild, wenn es gilt, sich an gesellschaftliche Regeln zu halten!“

Ansprechpartnerin zu diesem Thema:

Margot Nitschke
Landratsamt Neu-Ulm
Fachbereich „Schule, Kindergarten, Sport und Kultur“
Telefon: 0731/7040-231
E-Mail: margot.nitschke@lra.neu-ulm.de