Anpassung der Zugangsregelungen zur Neu-Ulmer Stadtverwaltung

Ab Montag, 4. April werden die hausinternen Corona-Regelungen für Besucherinnen und Besucher der Neu-Ulmer Stadtverwaltung und ihrer Außenstellen angepasst.

Folgende Regelungen gelten bis auf Weiteres:

  • Die 3G-Zutrittskontrollen entfallen. Der Nachweis einer Impfung oder eines negativen Tests ist nicht mehr erforderlich.
  • Aufgrund des nach wie vor hohen Infektionsgeschehens hat sich die Stadtverwaltung dazu entschlossen, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und für den Zutritt zu den Dienststellen das Tragen einer FFP2-Maske anzuordnen. Der Zutritt zum Rathaus, Bürgerbüro und den Außenstellen in der Ludwig- sowie Steubentraße ist demnach nur mit FFP2-Maske möglich. Auch innerhalb der Räumlichkeiten ist die Maske für die Dauer des Aufenthalts zu tragen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern an festen Steh- und Sitzplätzen nicht eingehalten werden kann.
  • Um lange Wartezeiten zu verhindern, bittet die Stadtverwaltung weiterhin darum, Spontanbesuche zu vermeiden und vorab Termine mit den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu vereinbaren. Für das Bürgerbüro besteht die Möglichkeit der online-Terminvereinbarung unter https://tempus-termine.com/termine/index.php?anlagennr=50
  • Abstands- und Hygieneregeln sind weiterhin zu beachten und einzuhalten.
  • Besucherinnen und Besucher müssen symptomfrei sein.

Für die Stadtbücherei, das Hallenbad und das Edwin Scharff Museum gilt:

  • Die 3G-Zutrittskontrollen entfallen. Der Nachweis einer Impfung oder eines negativen Tests ist nicht mehr erforderlich.
  • Der Zutritt zu den Gebäuden ist nur mit einem Mund-Nasen-Schutz gestattet. Hierbei muss es sich mindestens um eine medizinische Maske handeln. Auch innerhalb der Räumlichkeiten ist die Maske für die Dauer des Aufenthalts zu tragen. Im Hallenbad entfällt die Maskenpflicht im Dusch- und Badebereich.