Einliegerwohnung frei?

Die täglichen Fernsehbilder sowie die Berichterstattung in den Medien über die aktuellen Krisenherde dieser Welt verdeutlichen, warum derzeit eine wachsende Zahl an Flüchtlingen nach Deutschland kommt. Innerhalb Bayerns werden die Flüchtlinge über die Bezirksregierungen den Landkreisen zugewiesen, die für die Unterbringung der Menschen zuständig sind. Im Landkreis Neu-Ulm erfolgt die Unterbringung dezentral, was bedeutet, dass Flüchtlinge im gesamten Landkreisgebiet in Einzelunterkünften unterkommen sollen.

Um diese humanitäre Aufgabe wahrnehmen zu können, ist das Landratsamt darauf angewiesen, dass geeigneter Wohnraum zur Verfügung gestellt wird. Wohnungen sind dabei ebenso gesucht wie auch größere Objekte.

Ein weiteres Problem stellt die Wohnungssuche von Menschen dar, deren Asylantrag bewilligt worden ist. Sie müssen die staatlichen Unterkünfte verlassen und sich auf dem freien Wohnungsmarkt entsprechende Wohnobjekte suchen. Auch in diesen Fällen sind entsprechende Mietangebote willkommen.

Wer bei der Unterbringung von Flüchtlingen oder der Vermittlung von Wohnraum behilflich sein kann, setzt sich bitte mit dem Fachbereich „Kaufmännisches Gebäude- und Grundstücksmanagement“ des Landratsamtes unter den Telefonnummern 0731/7040-132 oder -135 in Verbindung.