Gut vorbereitet in die Babypause

Das erste Formular, das einem der Frauenarzt in die Hand drückt, ist der Mutterpass; wenn man Glück hat, zusammen mit einer Liste von Hebammen. Dass die Schwangere diese Liste am besten sofort abtelefonieren sollte, um noch rechtzeitig einen Platz im Geburtsvorbereitungskurs zu ergattern, wird nicht immer dazugesagt. Auch um finanzielle Unterstützung muss die Schwangere sich selbst kümmern. Welche Hilfen möglich sind und worauf zu achten ist, erklärt hier Daniela Freifrau von Süsskind-Schwendi von der Schwangerschaftsberatung der Caritas in Ulm-Alb-Donau.

Worum muss ich mich als allererstes kümmern, wenn ich weiß, dass ich schwanger bin?

Wenn ich Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II („Hartz 4“) oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehe, dann sollte ich der für mich zuständigen Behörde sofort mitteilen, dass ich schwanger bin, denn für die Schwangerschaft bekomme ich einen Mehrbedarf anerkannt und einmalige Leistungen für Schwangerschaftsbekleidung, Klinikbedarf und Babyerstausstattung. Minderjährige Schwangere im Haushalt der Eltern haben übrigens auch Ansprüche auf Sozialhilfe; zugleich endet die Unterhaltspflicht der Eltern.

Wenn ich einen Arbeitsvertrag habe, muss ich mich darum kümmern, dass ich mein Mutterschaftsgeld rechtzeitig beantrage – spätestens 7 Wochen vor dem Geburtstermin, denn 6 Wochen vorher beginnt ja schon die Zahlung. „Entgeltersatzleistung“ heißt der Fachbegriff. Das sind die 13 Euro pro Tag, die der Arbeitgeber nicht zahlen muss, während die Angestellte in Mutterschutz ist, also in der Regel bis 8 Wochen nach der Geburt.

Welche Hilfen stehen jeder Mutter zu?

Jeder Mutter stehen Kindergeld und Elterngeld zu. Kindergeld beantragt man bei der Familienkasse, die ist bei der Agentur für Arbeit angesiedelt (ist). Für das Elterngeld hat jedes Land sein eigenes Formular. Dieses Formular holen Sie sich bitte VOR der Geburt – entweder im Bürgerbüro im Stadtteil oder online ausfüllen unter www.familienportal.de. Da werden auch alle Fragen rund um Kind und Elternschaft beantwortet.

Um den Elterngeldantrag gibt es viel Verwirrung. Deshalb bitte so früh wie möglich anfangen ihn auszufüllen, denn mit dem Ausfüllen kommen die Fragen. Das Basiselterngeld wird für beide Elternteile oder Alleinerziehende bis 14 Monate ab Geburt gezahlt, die Höhe errechnet sich aus dem Erwerbseinkommen vor der Geburt und liegt bei zwischen 65 und 100 Prozent, gedeckelt auf 1800 Euro.

Es gibt auch Elterngeld plus; damit streckt man den Gesamtbetrag auf die doppelte Laufzeit, hat aber monatlich dann eben nur halb so viel Geld.

Wer Elternzeit nimmt, ist in dieser Zeit von den Beiträgen der Krankenversicherung befreit, vorausgesetzt, er war bis dahin pflichtversichert, also nicht privat und auch nicht freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse.

Kann es auch passieren, dass eine Mutter gar keine Unterstützung bekommt?

Nein. Auch eine nicht berufstätige Mutter bekommt Elterngeld, und zwar 300 Euro im Monat. Bei Mehrlingsgeburten gibt es übrigens 300 Euro für jedes zusätzliche Kind. Je nach Alter der Kinder gibt es auch noch einen Geschwisterbonus.

Welche Fehler werden Ihrer Erfahrung nach häufig gemacht?

Der Elterngeldantrag wird zu spät geholt und ausgefüllt. Eltern bedenken im Antrag nicht, dass Erwerbseinkommen während der Elternzeit auf das Elterngeld angerechnet werden. Sobald ich arbeite, muss ich das der Landesbank melden, und mein Elterngeld reduziert sich um einen gewissen Anteil. Aufs Elterngeld angerechnet werden übrigens auch die Zahlungen von Mutterschaftsgeld nach der Geburt. Das wird auch gern übersehen.

Gibt es außer den Finanzen noch andere Dinge, die vor der Geburt geregelt werden sollten?

Wenn ich nicht verheiratet bin, sollte ich die Vaterschaft vor der Geburt anerkennen lassen und mich über die Vor- und Nachteile des alleinigen oder gemeinsamen Sorgerechts und über meine Unterhaltsansprüche informieren. Wenn ich sehr wenig Einkommen habe, kann ich eventuell bei der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ einen Antrag auf finanzielle Beihilfe beantragen.

Wo kann die Schwangere diese Beihilfe beantragen?

 Diesen Antrag kann sie bei jeder Schwangerschaftsberatungsstelle stellen. Keine Lebenswelten gleicht der anderen, und dafür sind wir Schwangerschaftsberatungsstellen übrigens da: Jede Lebenssituation ist eine andere, und unsere Aufgabe ist es, Eltern ganz persönlich darüber zu beraten, welche Ansprüche sie haben und wo sie diese geltend machen können. Das geschieht unabhängig von Religion oder Herkunft, auf Wunsch auch anonym. Und wir tun das wirklich gerne! Herzlich willkommen!

Beitragsbild: www.anastasia-peil.de