Landrat bittet: Gehen Sie zur Wahl!

Unsere Demokratie bleibt nur dann lebendig und intakt, wenn Sie daran mitwirken“, erinnert der Landrat Torsten Freudenberger die Bürger des Landkreises Neu-Ulm und appelliert an alle, die keine Untertanen, sondern mündige Bürger sein wollen: „Gehen Sie zur Wahl!“

Hier der Wahlaufruf des Neu-Ulmer Landrats im Wortlaut:

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

„Bayern ist ein Volksstaat. Träger der Staatsgewalt ist das Volk. Das Volk tut seinen Willen durch Wahlen und Abstimmung kund. Mehrheit entscheidet.“ So lautet Artikel 2 der Bayerischen Verfassung. Am Sonntag, den 15. März 2020, finden die Kommunalwahlen statt. Sie entscheiden bei der Briefwahl oder direkt am Wahltag darüber, wer bei Ihnen vor Ort in den kommenden sechs Jahren die politische Verantwortung trägt.

Meine Bitte lautet: Gehen Sie zur Wahl! Unsere Demokratie bleibt nur dann lebendig und intakt, wenn Sie daran mitwirken.

Das Grundrecht, die politisch Verantwortlichen wählen zu können, ist keine Selbstverständlichkeit. In zahlreichen Ländern der Erde und auch lange Zeit in unserer eigenen Geschichte wurden und werden Menschen eben nicht als mündige Staatsbürger, sondern als mehr oder weniger rechtlose Untertanen angesehen.

Die bayerischen Kommunalwahlen, die alle sechs Jahre stattfinden, sind eine gute Gelegenheit, sich dessen zu erinnern und mit der Teilnahme an den Wahlen unsere kommunale Demokratie zu stärken. Damit Sie sich vorab informieren können, wer alles antritt und wie man wählt, hat die Kreisverwaltung einen Probestimmzettel für die Kreistagswahl entwickelt und ins Internet gestellt. Die Webadresse lautet:

https://landkreis.neu-ulm.de/wahlen/kommunalwahl2020/Ergebnisse_Kreistag/probestimmzettel.html.

Darauf können Sie probeweise Stimmen vergeben und die Wahl unverbindlich durchspielen. Sie erhalten dazu jeweils das Feedback, ob Ihre Stimmabgabe gültig ist oder gegen die Wahlregeln verstößt und damit korrigiert werden muss.

Bitte informieren Sie sich und geben Sie bei den Kommunalwahlen Ihre Stimmen ab – bei der Briefwahl oder direkt am 15. März 2020 in Ihrem Stimmlokal.