Schulwegkosten beantragen

Anträge für das abgelaufene Schuljahr 2022/23 nimmt das Landratsamt Neu-Ulm noch gut einen Monat entgegen

Das Landratsamt Neu-Ulm weist darauf hin, dass es nur noch bis zum 31. Oktober 2023 (Ausschlussfrist!) möglich ist, die Erstattung der Schulwegkosten für das Schuljahr 2022/2023 zu beantragen. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Antragsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, die auf ihrem Schulweg nicht mehr kostenfrei befördert werden, aber nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges einen Kostenerstattungsanspruch haben. Dies sind Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien, Wirtschaftsschulen, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschule in Teilzeit), Fachober- und Berufsoberschulen (FOS/BOS) sowie Schülerinnen und Schüler im Teilzeit- oder Blockunterricht an Berufsschulen, die die nächstgelegene Schule besuchen und deren Schulweg einfach länger als drei Kilometer ist.

Der Erstattungsantrag ist von den Schülerinnen und Schülern selbst beziehungsweise deren Eltern unter Vorlage der entsprechenden Fahrausweise (Originalbelege) beim Landratsamt zu stellen. Der Antrag muss eine Bestätigung der Schule enthalten. 

Die Fahrkosten können aufgrund gesetzlicher Vorgaben allerdings nur insoweit erstattet werden, als der gesetzliche Eigen- anteil (Familienbelastungsgrenze) von 490 Euro pro Schuljahr überschritten wird. Zur Verdeutlichung: Wenn die Fahrtkosten beispielsweise 600 Euro pro Schuljahr betragen, werden der Familie 110 Euro erstattet, 490 Euro muss sie selber tragen.

In voller Höhe werden die notwendigen Fahrkosten nur dann erstattet, wenn ein Unterhaltsleistender zu Beginn des maßgeblichen Schuljahres (August 2022) für drei oder mehr Kinder Kindergeld bezogen hat oder er Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder von Arbeitslosengeld II beziehungsweise Sozialgeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) ist.

Antragsvordrucke sind bei den Schulen oder im Internet unter www.landkreis-nu.de (Rubrik: Bürgerservice / Formulare A – Z / Schülerbeförderung – Antrag auf Fahrtkostenerstattung) erhältlich. Weitere Informationen erhalten Sie unter den Telefonnummern 0731 / 7040-42130, -42131 oder – 42132.