Weiterführende Schulen sind gut gerüstet für Präsenzunterricht

Landkreis Neu-Ulm will langfristige und nachhaltige Lösung in Punkto Luftqualität

Mit Tests und Hygienemaßnahmen kann etwas mehr Alltagsleben in unseren Schulen einkehren. Ein wirksames Mittel im Kampf gegen das Corona-Virus ist das Lüften. Der Landkreis Neu-Ulm, der für die weiterführenden Schulen zuständig ist, befasst sich seit geraumer Zeit intensiv mit diesem Thema.

Bereits im letzten Schuljahr wurden alle Räume an den weiterführenden Schulen mit CO2-Messgeräten ausgestattet, sodass für Schülerinnen und Schüler wie auch Lehrerinnen und Lehrer jederzeit ersichtlich ist, wie es um die Raumluft bestellt ist. Außerdem haben alle schlecht belüftbaren Klassenräume mobile Luftreinigungsgeräte erhalten. Dabei wird die Luft, die im Raum verbleibt, gefiltert, jedoch keine Frischluft von außen zugeführt.

Die aktuelle Untersuchung eines Fachplanungsbüros, das der Kreistag in seiner Sitzung am 16. Juli beauftragt hatte, kommt zu dem Ergebnis, dass diese getroffenen Maßnahmen gut und richtig waren und es weiterhin sind. Grundlage hierfür waren die Vorgaben des Umweltbundesamts. Diese Vorgaben zeigen auf, welche Maßnahmen eingehalten bzw. umgesetzt werden sollen, um dort unter Pandemiebedingungen Unterricht abhalten zu können.

Die Untersuchung des Fachplanungsbüros hat zudem ergeben, dass es an den weiterführenden Schulen des Landkreises keine Räume mehr gibt, für die im Moment zwingend Handlungsbedarf besteht. Stattdessen sollte, entsprechend der Empfehlung des Büros, der bereits eingeschlagene Weg fortgesetzt werden, indem andere, schon gut belüftbare Räume noch besser ausgestattet werden. Hierfür kämen keine mobilen Luftfilter zum Einsatz, weil diese in Räumen mit guter Lüftungsmöglichkeit keine entscheidenden Vorteile bringen. Stattdessen würden in den Klassenräumen sukzessive stationäre (= fest installierte) raumlufttechnische Anlagen (sog. RLT-Anlagen) eingebaut werden.

Der Vorteil von RLT-Anlagen ist, dass – anders als bei den mobilen Luftreinigungsgeräten, welche die bereits vorhandene Luft im Raum nur filtern – ein kompletter Luftaustausch erfolgt. Bei den RLT-Anlagen wird also der Raum mit frischer Außenluft versorgt. Dies kann dem Stoß- bzw. Querlüften gleichgesetzt werden. Der Einbau von RLT-Anlagen hätte mehrere positive Aspekte zur Folge: Neben der wirksamen Reduzierung von Virenbelastungen könnten Wärme und Feuchte rückgewonnen werden. Zudem schonen sie die Energiebilanz des Gebäudes und gewährleisten einen hohen Wohlfühlkomfort im Innenraum.

Diese Option möchte die Verwaltung deshalb weiter verfolgen. Den Fraktionsvorsitzenden wurde der Projektvorschlag bereits vom stellvertretenden Landrat Franz-Clemens Brechtel vorgestellt. Die Landkreisverwaltung wird dem zuständigen Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport, der am 30.09.2021 entscheiden wird, vorschlagen, diese nachhaltige und umweltfreundliche Lösung umzusetzen. Die sukzessive Ausstattung der Räume bedeutet zwar eine kosten- und zeitintensivere Variante, die im Landkreishaushalt mit mehreren Millionen Euro zu Buche schlagen wird, was weit mehr als der Kauf mobiler Luftreinigungsgeräte kostet. Jedoch ist diese Technik wesentlich zukunftsorientierter – auch hinsichtlich möglicher künftiger Pandemien. Förderungsmöglichkeiten gibt es vom Bund.

Auch eigene Erfahrungen könnten bei der Umsetzung eingebracht werden. Denn bei den letzten Schulsanierungen des Landkreises, z. B. beim Illertalgymnasium und Teilen des Gymnasiums Weißenhorn, wurden bereits diese Lösungen eingebaut. So wäre dieser „umfassende Einbau ein Spontansanierungsprogramm für die Schulen“, so Brechtel. Dieser komme den Schülerinnen und Schülern langfristig zugute.

Darüber hinaus setzt der Landkreis weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie um. Dazu zählen mobile Impfangebote für Schülerinnen und Schüler vor Ort, Corona-Testungen und Verstärkerbusse im ÖPNV-Schülerverkehr.

Das Umweltbundesamt hat die Räume in drei Kategorien eingeteilt und daran entsprechende Vorgaben geknüpft.
Kategorie 3: Nicht belüftete Räume, die aus innenraumhygienischer Sicht für den Schulunterricht ungeeignet sind. Solche Räumlichkeiten hat der Gutachter in den landkreiseigenen Schulen nicht festgestellt.
Kategorie 2: Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (z. B. Fenster nur kippbar), für die zusätzliche Maßnahmen notwendig sind. Räume, die in diese Kategorie fallen, hat der Landkreis Neu-Ulm schon während der letzten Förderaktion entsprechend mit Luftreinigungsgeräten ausgestattet. Hier handelte es sich um insgesamt 48 Räume, die in diese Kategorie fielen.
Kategorie 1: Räume mit guter Lüftungsmöglichkeit, bei denen daher keine mobilen Luftreinigungsgeräte notwendig sind. Der erforderliche Luftaustausch, drei Mal pro Stunde, erfolgt durch Stoß- und/oder Querlüften. Alternativ kann eine RLT-Anlage eingesetzt werden. Unter diese Kategorie fallen im Landkreis Neu-Ulm alle weiteren Schulräume. Da RLT-Anlagen mit Blick auf weitere mögliche Lagen – auch nach der Corona-Pandemie – zukunftsorientiert und damit nachhaltig einsetzbar sind, soll die mögliche Ausstattung der landkreiseigenen Schulen, nach dem Willen der Verwaltung, damit weiter verfolgt werden.