Wie soll der Affenjunge heißen?

Im vergangenen Jahr wurde bei den Gehaubten Kapuzineraffen im Tiergarten Ulm ein Jungtier geboren. Nach langer Wartezeit konnte nun das Geschlecht bestimmt werden. „Nachdem die Mutter das Jungtier eine lange Zeit nur bei sich am Bauch trug, war es bislang nicht möglich, Aussagen dazu zu machen.“, so die zuständige Revierleiterin im Tropenhaus, Annica Duchon. Aber jetzt ist es soweit: Das Jungtier turnt mittlerweile schon sehr selbstständig herum und das Team der Tierpflege ist sich sicher, dass es sich um einen Affen-Jungen handelt. Daher kann nun ab dem 1. Oktober bis einschließlich 29. Oktober über einen Name abgestimmt werden. „Da Gehaubte Kapuziner aus Südamerika kommen, haben wir uns entschieden, einen Namen zu wählen, der aus der Sprache der dortigen Ureinwohner, der Guarani, stammt“, sagt Zoopädagogin Isabel Jabs. Jetzt sind die Tiergartenbesucher an der Reihe: Sie können unter drei Namensvorschlägen für das Affenkind auswählen.

Ab dem 1. Oktober wird es im Tropenhaus des Tiergartens eine Box geben, in die man einen Wahlzettel einwerfen kann. Den Zettel git´s beim Eintritt an der Kasse. „Die Aktion soll bis zum 29.Oktober gehen“, sagt Stefanie Kießling, die Tiergartenleiterin, „denn an diesem Tag wird unser Kapuzineraffenkind genau ein Jahr alt.“

Nach wie vor erfordert ein Tiergartenbesuch die Buchung einer Einlasszeit, was über die Homepage schnell und einfach möglich ist. Diese 30minütige Zeitspanne für den Einlass ist nicht die Zeit, die Besucher auf der Anlage verbringen dürfen, sondern die Besuchsdauer ist nur durch die Öffnungszeiten begrenzt. Diese enden ab dem 1. Oktober wieder eine Stunde früher. Im Winterhalbjahr schließt der Tiergarten bereits um 17 Uhr seine Pforten. In jedem Fall bleibt genug Zeit, um sich den kleinen Affen anzuschauen und dem Affenkind einen Namen zu geben.

Rahmenbedingungen für den Tiergartenbesuch

  • Eine Anmeldung aller Personen (auch nicht zahlender Kinder) über die Buchungssoftware auf der Homepage des Tiergartens (tiergarten.ulm.de) ist zwingend erforderlich.
  • Einlasszeiten liegen im 30 minütigen Takt, durchgestrichene Zeiten sind ausgebucht
  • Die Bestätigung am besten vor Ort bereithalten. Ein Ausdrucken der Bestätigung ist nicht erforderlich, sie kann auch auf dem Handy vorgezeigt werden.
  • Die Mundschutzpflicht im Gebäude gilt ab 6 Jahren, ebenso die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln

Quelle: Tiergarten Ulm